Thema Rauchmelder: muss ich nachrüsten?

17.03.2017
Wenn wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit unterwegs sind, ist eine der meistgestellten Fragen der Besucher bei uns am Stand: "Wie ist denn das mit den Rauchmeldern? Muss ich eigentlich Rauchmelder bei mir in der Wohnung oder im Haus installieren?"

Dazu mal ein Blick in die rechtliche Lage in Bayern:

Es gibt eine Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

  • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer der Liegenschaft,
  • verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist der Bewohner oder Mieter (Ausnahme: Eigentümer übernimmt die Wartung).

Wir gehen aus mehrfacher Erfahrung (!) davon aus, dass

  • die Investition in Rauchmelder nie falsch sein kann,
  • die Installation aus eigener Erfahrung sehr einfach ist,
  • die Chance, einen Brand frühzeitig zu erkennen und dadurch
  • möglicherweise nicht im Schlaf zu ersticken,

alle Contra-Punkte überstimmen sollten.

Viele weitere Informationen gibts hier:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/

Informiert Euch, kauft Euch Rauchmelder und macht sie an die Decke!

Wir für Starnberg. Seit 1862.