Thema Rauchmelder: muss ich nachrüsten?
17.03.2017
Wenn wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit unterwegs sind, ist eine der meistgestellten Fragen der Besucher bei uns am Stand:
"Wie ist denn das mit den Rauchmeldern? Muss ich eigentlich Rauchmelder bei mir in der Wohnung oder im Haus installieren?"
Dazu mal ein Blick in die rechtliche Lage in Bayern:
Es gibt eine Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
- Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer der Liegenschaft,
- verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist der Bewohner oder Mieter (Ausnahme: Eigentümer übernimmt die Wartung).
Wir gehen aus mehrfacher Erfahrung (!) davon aus, dass
- die Investition in Rauchmelder nie falsch sein kann,
- die Installation aus eigener Erfahrung sehr einfach ist,
- die Chance, einen Brand frühzeitig zu erkennen und dadurch
- möglicherweise nicht im Schlaf zu ersticken,
alle Contra-Punkte überstimmen sollten.
Viele weitere Informationen gibts hier:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/
Informiert Euch, kauft Euch Rauchmelder und macht sie an die Decke!
Wir für Starnberg. Seit 1862.